Tauchen Sie ein in die Welt der Laguiole-Liebhaber und gestalten Sie aktiv die Zukunft der Original-Laguiole-Community mit!
Willkommen in der einzigartigen Laguiole-Community, wo Ihre Leidenschaft für diese außergewöhnlichen Messer keine Grenzen kennt!
Gemeinsam die Welt der Laguiole-Messer gestalten:
- Kreative Ideenfindung: Entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Enthusiasten neue Laguiole-Editionen und bringen Sie Ihre kreativen Ideen für einzigartige Taschenmesser ein.
- Benennungstalent gefragt: Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf und finden Sie kreative und einprägsame Namen für neue Modelle, die die Faszination der Laguiole-Messer widerspiegeln.
- Aktive Beteiligung: Gestalten Sie aktiv die Erweiterung von Aktionen, Events und Spielen mit und tragen Sie so zur Bereicherung der Community bei.
Immer auf dem neusten Stand:
- Exklusive Informationen: Bleiben Sie stets informiert über alle Neuigkeiten, Videos, Veranstaltungen und Entwicklungen rund um das Thema Laguiole.
- Spannende Einblicke: Entdecken Sie exklusive Inhalte, die nur Mitgliedern der Community zugänglich sind.
- Inspirierender Austausch: Tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten aus und lassen Sie sich von der Leidenschaft und dem Wissen anderer Laguiole-Liebhaber inspirieren.
- Unsere Stärke: Eine aktive und engagierte Community
Der Erfolg unserer Community basiert auf der aktiven Teilnahme und dem respektvollen, ehrlichen und authentischen Miteinander unserer Mitglieder. Gemeinsam tragen wir das große ORIGINAL-LAGUIOLE-COMMUNITY-Projekt mit und entwickeln es stetig weiter.
Werden Sie Teil unserer außergewöhnlichen Community und gestalten Sie die Zukunft der Laguiole-Welt mit!
Gemeinsam machen wir die Leidenschaft für Laguiole-Messer zu einem unvergesslichen Erlebnis.
WICHTIG: Nur wenn Sie auf unserer Webseite angemeldet sind, können Sie Beiträgen schreiben und mitdiskutieren. ARCO VIP und OLC-Groups sind nur bestimmten Teilnehmern zugänglich.
Viel Spaß!
Wir haben für Sie ein spezielles Video gedreht, in dem wir alle Funktionen des OLC ausführlich erklären.
Hier geht es zu dem Video -->
Bitte klicken Sie hier, um sich bei Ihrem Kundenkonto einzuloggen.
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Hier die Meinung von ChatGPT (Künstliche Intelligenz) dazu, nur zur Info:
Ein Laguiole-Taschenmesser kann unter bestimmten Umständen von § 42a des deutschen Waffengesetzes (WaffG) betroffen sein. § 42a WaffG regelt das Führungsverbot bestimmter Messer in der Öffentlichkeit. Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Verbot des Führens bestimmter Messer: § 42a WaffG verbietet das Führen von- Einhandmessern (Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen) und
- Messern mit feststehender Klinge, deren Klingenlänge 12 cm überschreitet.
2. Einhandmesser: Viele Laguiole-Messer sind klassische Zweihandmesser, die sich nur mit beiden Händen öffnen lassen und fallen daher nicht unter das Verbot von Einhandmessern. Es gibt jedoch auch Laguiole-Messer mit Einhandöffnungsmechanismus. Diese wären vom Führungsverbot betroffen.
3. Klingenlänge: Laguiole-Messer haben in der Regel Klingen, die kürzer als 12 cm sind. Wenn die Klingenlänge unter 12 cm bleibt und das Messer kein Einhandmesser ist, fällt es nicht unter das Führungsverbot.
4. Ausnahmen: Es gibt Ausnahmen vom Führungsverbot, etwa wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Messer für berufliche Zwecke, zur Brauchtumspflege oder für Sport-/Freizeitaktivitäten benötigt wird.
Fazit
Ein klassisches Laguiole-Taschenmesser, das kein Einhandmesser ist und eine Klingenlänge von unter 12 cm aufweist, ist in der Regel nicht von § 42a WaffG betroffen und darf in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Laguiole-Messer mit Einhandöffnungsmechanismus oder einer Klingenlänge über 12 cm wäre hingegen von diesem Paragraphen betroffen und dürfte nur unter den genannten Ausnahmen in der Öffentlichkeit geführt werden.
Zur Sicherheit sollten Sie immer die spezifischen Merkmale Ihres Laguiole-Messers überprüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
Gerade nach den letzten Vorfällen mit Messerstecherein, werden immer wieder Rufe laut, das Tragen von Taschenmesssern generell zu verbieten. Dabei übersieht man leicht, dass ein Verbot alleine nichts daran ändern würde, dass ein möglicher Täter doch ein solches Messer trotz Verbot mitnehmen würde. Schliesslich wäre die Polizei völlig damit überfordert, alle Passanten komplett zu durchsuchen, zumal ja ein Grund vorliegen muss, um jemand komplett einer Durchsuchung zu unterziehen.
Was meint Ihr dazu?
Ich habe bereits Berichte gehört, dass in Wien in einigen Stadtteilen bereits das Mitführen eines Taschenmessers verboten wurde.
Ich finde wir haben schon ein sehr striktes Waffengesetz und jetzt damit anzufangen Taschenmesser zu verbieten, finde ich nicht zielführend. Wie du sagst, das kann schwer bis gar nicht kontrolliert werden und wenn ein Irrer vor hat jemanden abzustechen, dann bringt auch ein generelles Verbot recht wenig bzw. kann das nicht verhindern.
Da auch hier wieder leicht irritierende Äusserungen stehen:
Nein, die 12cm Klingenlänge betreffen NUR feststehende Messer!
Taschenmesser haben keine Klingenlängenbegrenzung.
Transportieren darf man aber grundsätzlich auch Messer, die unters "Führverbot" fallen, heisst: Transport im abgeschlossenen nicht zugriffsbereitem Behältnis/Tasche/Rucksack. Kleine Kofferzahlenschlösser helfen hier weiter;-)
Die einhändige Öffnung bezieht sich auf den bestimmungsgemässen Gebrauch. Wer mit viel Geschick und Kraft sein Messer einhändig öffnen kann, hat deswegen trotzdem kein Einhandmesser.
Wichtig fände ich noch gerade bei Laguioles und Taschenmessern die anderen Länder zu berücksichtigen:
aktuell Frankreich: das Taschenmesser darf nicht verriegeln! Laguiole mit "Slipjoint" geht also, die verriegelbaren Fontenille Pataud dagegen nicht. Opinel auch nicht!!!
(War für mich der Grund übrigens nach Laguiole zu schauen: Frankreich Urlaub;-))))
ich habe heute in den Nachrichten gehört, die wollen alle Messer
mit mehr als 6 cm Klingenlänge verbieten. (Also das mitführen)
Einer sticht einen anderen ab und der Rest wird bestraft. Wie immer😡
Nein. Es geht NUR um feststehende Messer.
Abgesehen wie absurd das wäre (es wären z.b. dann jegliche Holzmesser auf Märkten usw. verboten), sind eben Klappmesser davon nicht betroffen.
Also keine Angst- Laguiole mit seinem Slipjoint wird, so denke ich, noch sehr lange ganz normal legal FÜHRBAR sein.
Trotzdem warte ich auf den Tag, wo endlich mal Taschenhersteller diesen dämlichen Gesetzen Rechnung tragen und gut verschliessbare Etuis auf den Markt bringen.